Film 4: Hotelküche – 9er-Regel und Erste Hilfe bei Verbrennung (Verbrühung) 2. Grades durch heißes Fett oder Öl
Der Erste-Hilfe-Film aus der sechsteiligen Reihe Rette mich wer kann im Auftrag der Berufsgenossenschaft München zum betrieblichen Notfalltraining zeigt einen Unfall einer Küchenhilfe in der Groß-Küche eines Hotels in München.
Gezeigt werden Sofortmaßnahmen bei einer Verbrühung bzw. Verbrennung 2. Grades mit heißem Fett bzw. Öl und die sog. „9er Regel“ zur Bestimmung vom Verbrennungsgrad.
INHALT
In dem Film für Erste-Hilfe-Schulung erleidet eine Küchenhilfe in einer Hotelküche eine Verbrennung der Beine (Verbrühung) 2. Grades mit Blasenbildung durch heißes Fett / Öl.
Analog können die gezeigten Erste-Hilfe-Maßnahmen auch gelten, wenn heißes, kochendes Wasser die Ursache einer Verbrennung (Verbrühung) ist.
Die herbeieilenden betrieblichen Ersthelfer in der Großküche führen Sofortmaßnahmen durch, indem sie die Beine des Verletzten mit kühlem Wasser begießen, um seine Schmerzen zu verringern.
Weitere Maßnahmen der Ersten Hilfe betreffen das sofortige Entfernen der mit Fett bzw. Öl durchtränkten Kleidung. Dabei werden verklebte Stoff-Teile ausgelassen durch Umschneiden mit einer Schere.
Anschließend wird der Wundbereich mit sterilen, nicht klebenden Verbänden aus dem Verbandskasten locker abgedeckt zur Verringerung der Gefahr einer Infektion.
Erklärt wird ferner die sog. „9er-Regel“ für Erwachsene zur Bestimmung des Verbrennungsgrades:
Die Körperoberfläche wird bei der 9er-Regel, auch 9% Regel, zur Bestimmung von Verbrennungen in folgende Bereiche eingeteilt, deren Größe etwa 9% oder ein Vielfaches davon (18%) betragen:
Kopf und Hals (10 %), Arme (2 x 9 %), Brust und Bauch (2 x 9 %), oberer und unterer Rücken (2 x 9 %), Beine (4 x 9 %). Bei Kindern wird der Verbrennungsgrad nach einer anderen Formel geschätzt.
Abschließend wird der Verletzte mit einer Rettungsdecke bzw. Folie aus eingewickelt, um ihn vor Wärmeverlusten bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes zu schützen.
Im Erste-Hilfe-Film wird gewarnt vor Hausmitteln wie Öl, Mehl und Puder zur Wundversorgung bei Verbrennungen (Verbrühungen) und vor Beruhigungsmitteln und Schmerzmitteln, die nur vom Arzt verabreicht werden dürfen.
PRODUKTION
Filmberatung Hans Fries
» Zum Hintergrund der Erste-Hilfe-Filme
HINWEIS
Die im Film gezeigten Sofortmaßnahmen und Erste-Hilfe-Maßnahmen entsprechen der in den 1980er Jahren herrschenden Lehrmeinung (in Bayern) und können von der heutigen Lehrmeinung abweichen.
So werden beispielsweise mittlerweile Verbrennungen 1. Grades, 2. Grades (2a), 2. Grades (2b), 3. Grades und 4. Grades durch übermäßige Hitze unterschieden:
Verbrennung 1. Grades:
Nur die obersten Hautschichten sind betroffen wie es zum Beispiel nach einem Sonnenbrand der Fall ist. Neben einer Hautrötung kann die Haut leicht anschwellen und schmerzen. Meistens verschwinden diese Symptome nach ein paar Tagen von selbst und die Verbrennung 1. Grades verheilt ohne Narbenbildung.
Verbrennung 2. Grades:
Auch tiefer liegende Hautschichten sind betroffen und neben Rötung und Schwellung tritt Blasenbildung auf. Abhängig davon, wie tief die Verbrennung reicht, kann zwischen einer oberflächliche Verbrennung (2a) und einer tiefen Verbrennung (2b) unterschieden werden.
Bei Verbrennungen Grad 2a bleiben die tieferen Hautschichten intakt und verheilen meistens innerhalb von ein bis drei Wochen ohne Narben. Typische Symptome der Verbrennung sind feuchte Wundheilung, Blasenbildung, Hautrötung und eine erhöhte Schmerzempfindlichkeit.
Bei Verbrennungen Grad 2b sind tiefere Hautschichten nicht mehr intakt. Brandblasen sind eingerissen mit weißlichem Untergrund. Die Schmerzempfindlichkeit ist wegen der Zerstörung von Nerven reduziert. Die Heilung dauert länger als drei Wochen und es besteht das Risiko von Narbenbildung.
Verbrennung 3. Grades:
Obere und tiefere Hautschichten wurden zerstört und sind entweder weiß, braun oder schwarz verfärbt. Weil Hautnerven bzw. Schmerzsensoren der Haut zerstört sind, werden keine Schmerzen empfunden.
Eine Selbstheilung der Haut ist nicht möglich und die Haut muss operativ wiederhergestellt werden.
Verbrennung 4. Grades:
Neben den oberen und unteren Hautschichten wurden auch darunter befindliche Muskeln und Sehnen geschädigt sein bis hin zu Gelenken und Knochen. Die betroffene Haut ist schwarz-verkohlt und schmerzunempfindlich, weil die Nerven und Schmerzsensoren zerstört sind.
Ebenso wird mittlerweile (Stand: 2022) nicht mehr ein generelles Kühlen von Verbrennungen empfohlen. Das Kühlen ist vielmehr abhängig vom Schweregrad und der betroffenen Körperfläche zu beurteilen.
Insbesondere sollte das Kühlen – wenn überhaupt – nicht mit Eiswürfeln, eiskaltem Wasser oder eiskalten Kaltkompressen erfolgen, um weitere Gewebe-Schädigungen zu vermeiden.
Auch birgt eine Kühlung von großflächigen und offenen Verbrennungen die Gefahr einer kompletten Unterkühlung des Verletzten, die zu Bewusstlosigkeit und Herzversagen führen kann.
Der neueste Stand der Lehrmeinung kann z.B. bei Erste-Hilfe-Lehrgängen und -Kursen vom Deutschen Roten Kreuz (DRK), dem Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) und dem Malteser Hilfsdienst eingeholt werden.
Zur Unterscheidung der Begriffe Verbrennung und Verbrühung:
Verbrennungen können durch trockene Hitze wie Feuer, extreme Sonneneinstrahlung (Sonnenbrand), heiße Gegenstände, chemische Stoffe oder Strom entstehen.
Verbrühungen können durch heiße Flüssigkeiten wie kochendes Wasser, Fett oder Öl und heiße Dämpfe verursacht werden.